AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines (Geltung, Schriftform, Hinweise zum Import und Export)

  1. Diese Bestimmungen gelten ausschließlich bei Verwendung gegenüber Kunden, die nicht Endkunden beziehungsweise Verbraucher im Sinne des BGB sind.
  2. Diese Bestimmungen regeln vorbehaltlich einschlägiger gesetzlicher Regelungen abschließend die Rechtsbeziehungen zwischen JMN und deren Kunden. Der Kunde erkennt diese Bestimmungen auch für zukünftige Geschäfte mit JMN als verbindlich an.
  3. Von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen des Kunden sind unbeachtlich. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch bestehen keine über diese Regelungen hinausgehenden Vereinbarungen.
  4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden.
  5. Bestimmte Produkte und Leistungen können unter Umständen besonderen Import- /Exportkontrollen und/oder –beschränkungen unterliegen. Es obliegt allein dem Kunden, entsprechende Bestimmungen zu prüfen und einzuhalten. Hierzu gehört gegebenenfalls auch die Einholung erforderlicher öffentlich-rechtlicher Zustimmungen sowie die Beschaffung der für den Import/Export bestimmter Produkte erforderlichen Unterlagen.
  6. Der Kunde hat JMN bereits bei Bestellung mitzuteilen, wenn er ein Ursprungszeugnis benötigt. Für den Mehraufwand, der im Rahmen der Beantragung/Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses entsteht, kann JMN dem Kunden eine Aufwandspauschale von 50,00 € je Ursprungszeugnis berechnen.
  7. Der Kunde erkennt an, dass gegebenenfalls kein Produkt exportiert oder wiederverkauft werden kann, ohne dass der Kunde zuvor für die Beachtung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen gesorgt hat.

II. Vertragsschluss, Vorleistungen

  1. Durch die Darstellung der angebotenen Produkte und Leistungen in Katalogen oder das Online-Angebot fordert JMN ausschließlich gewerbliche und freiberufliche Abnehmer lediglich zur Abgabe eines Angebots auf. Die jeweils genannten Spezifikationen der von JMN angebotenen Produkte und Leistungen sind unverbindlich und binden JMN erst nach schriftlicher Bestätigung.
  2. An seine Bestellung (Angebot) ist der Kunde gebunden, sofern JMN die von ihm in Auftrag gegebenen Produkte und Leistungen in der gewünschten Spezifikation und Menge vorrätig hält oder in angemessenem Zeitraum liefern kann. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe seines Angebotes eine bestätigende Mitteilung von JMN erhält und JMN mit der Ausführung des Auftrages noch nicht begonnen hat, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.
  3. Eine Bestätigung von JMN über den Eingang eines Auftrags/Angebots stellt keine Annahmeerklärung dar.
  4. JMN gibt Willenserklärungen jeweils unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer ab, es sei denn, JMN hätte eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung zu vertreten. Stellt sich die Durchführung eines Vertrages für JMN als unmöglich dar, wird JMN den Kunden hierüber informieren. Eine gegebenenfalls bereits erfolgte Gegenleistung wird dann zurückerstattet.
  5. Der Kunde hat innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt die auf seinen Wunsch erstellten Vorleistungen (Konzeptionen, Entwürfe etc.) zu prüfen und freizugeben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Freigabe als erteilt.
  6. Vorleistungen seitens JMN, die auf Kundenwunsch während der Vertragsanbahnung erbracht worden sind, können dem Kunden unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes berechnet werden, auch wenn ein Vertragsschluss zwischen den Parteien ausbleibt, es sei denn, JMN hätte dies zu vertreten.
  7. Preisangaben durch JMN verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe sowie der jeweiligen Versand- und Verpackungs- und Versicherungskosten. Preisangaben beziehen sich nicht auf eventuell mit abgebildetes Zubehör oder Dekorationen.

III. Versand, Anpassung, Gefahrübergang

  1. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen zwischen den Parteien erfolgt die Lieferung – bei Neukunden ausschließlich – gegen Vorkasse. Gleiches gilt im Falle der Lieferung von vom Kunden gewünschten Musterstücken.
  2. Die im Zuge einer jeden Lieferung anfallenden Kosten, insbesondere Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten, hat jeweils der Kunde zu tragen.
  3. JMN darf gegebenenfalls Preise für die von ihr vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen einer allgemeinen Kostensteigerung anpassen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen und wenn sich danach bis zur Fertigstellung Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöhen oder die Wechselkurse ändern.
  4. Ein Liefertermin wird erst durch die ausdrückliche und schriftliche Bestätigung seitens JMN verbindlich zugesichert.
  5. JMN wählt das zur Versendung zu beauftragende Transportunternehmen aus.
  6. Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen erfüllt JMN die Lieferverpflichtung. Gleichzeitig geht die Gefahr für sämtliche an der Ware entstehende Schäden sowie zufälligen Untergang auf den Kunden über.

IV. Gewährleistung

  1. JMN erfüllt die vertraglichen Verpflichtungen mit aller gebotenen Sorgfalt und im Interesse des Kunden. Der Kunde erkennt an, dass es aus produktionstechnischen Gründen zu geringfügigen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % kommen kann. Auch darüber hinaus berechtigt die lediglich geringfügige Minderung der Brauchbarkeit der Ware den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.
  2. JMN gewährleistet, dass die bereitgestellten Produkte und Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben oder – soweit eine Vereinbarung über die Beschaffenheit nicht getroffen wurde – sich die Produkte und Leistungen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen bzw. sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung oder Garantie wird nicht übernommen.
  3. Verzug seitens JMN tritt erst nach schriftlicher Mahnung des Kunden ein. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt unmöglich, wird JMN von der Lieferverpflichtung frei. Hält die Beeinträchtigung länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
  4. Es obliegt dem Kunden, nach Erhalt der von JMN gelieferten Produkte diese unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Etwaige Mängel sind JMN unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Die gelieferte Ware gilt nach Ablauf dieser Frist als mangelfrei genehmigt. Gleiches gilt bei Mängeln, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar werden.
  5. JMN darf bei Vorliegen eines zu vertretenden Mangels zunächst frei zwischen Nachbesserung und einer im Austausch gegen die mangelhafte Ware zu erfolgenden Ersatzlieferung wählen. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimalig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
  6. JMN trägt die Kosten einer Nachbesserung, insbesondere Wege- und Transportkosten, nur dann, wenn die mangelhaften Produkte sich noch am ursprünglichen Erfolgsort befinden oder durch einen andern Ort keine höheren Kosten entstehen. Die Kosten einer Ersatzlieferung trägt JMN. Die Ersatzlieferung erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien grundsätzlich an den ursprünglichen Erfolgsort.
  7. Unfrei versendete Retouren werden von JMN vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung grundsätzlich nicht angenommen. Unbeschadet dessen wird JMN dem Kunden im Falle einer berechtigten Rücksendung die hierbei entstandenen Kosten erstatten, soweit diese ihrer Höhe nach aus objektiver Sicht zum Versendungszeitpunkt als sachlich gerechtfertigt erscheinen durften. Rücksendekosten zum niedrigsten Satz wird JMN grundsätzlich nicht beanstanden. Jedwede Rücksendung muss vorab zwischen den Parteien abgestimmt werden.
  8. Ansprüche auf Gewährleistung verjähren in einem Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn.

V. Haftung

  1. JMN haftet ausschließlich für solche Schäden des Kunden, die vom Vertrag vorausgesetzt typischerweise bzw. vorhersehbar eintreten können, sofern JMN, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
  2. Für Umstände, die außerhalb des eigentlichen Vertragszweckes liegen, übernimmt JMN keine Haftung.
  3. Von den Haftungsbeschränkungen der Ziffer V.1 und 2 ausdrücklich ausgenommen sind Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden sowie die verschuldensunabhängige Haftung insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Der Kunde hat vor Vertragsschluss sicherzustellen, dass die Ausführung des Kundenauftrages weder gesetzliche Bestimmungen noch Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt JMN von entsprechenden Inanspruchnahmen frei.
  5. JMN übernimmt eine Haftung lediglich innerhalb des Vertragsverhältnisses und unmittelbar gegenüber dem Kunden. Durch den Vertrag werden keine Rechte Dritter begründet.
  6. Ansprüche gegen JMN verjähren in einem Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf einem JMN zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen. Dann gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

VI. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

  1. Bei den vertragsgegenständlichen Produkten handelt es sich regelmäßig um individuell nach Kundenwunsch herzustellende Ware. JMN kann deshalb nach Maßgabe der Ziffer III.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Vorleistung treten.
  2. JMN ist berechtigt, nach Erbringung abgrenzbarer Teilleistungen (beispielsweise Konzepte etc.) Teilzahlungen zu verlangen, die sich nach dem Anteil der Teilleistung am Gesamtauftrag berechnen. Dies gilt unbeschadet von Ziffer VI.1 auch dann, wenn der gesamte Rechnungsbetrag vom Kunden nicht per Vorkasse zu leisten ist.
  3. Vorausleistungen des Kunden werden mit der Schlussrechnung verrechnet. Mit Gefahrübergang wird ein ausstehender (Rest-) Betrag zur sofortigen Zahlung und ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage hiernach in Zahlungsverzug. Den entstehenden Verzugsschaden hat der Kunde JMN nebst 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu ersetzen. Vorbehaltlich anderer Abreden gewährt JMN dem Kunden bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto, wenn keine fälligen Forderungen offen stehen.
  4. Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtsumme bleiben sämtliche dem Kunden gelieferten Waren im Eigentum von JMN. Der Kunde übernimmt die volle Haftung für solche Waren, die sich im Eigentum von JMN befinden.
  5. Der Käufer ist berechtigt, die an ihn ausgelieferten Produkte selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann diese Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis seitens JMN jedoch widerrufen und die Herausgabe der im Eigentum von JMN befindlichen Ware verlangt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Wiederbeschaffungswert gegen typische Gefahren zu versichern.
  6. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistungen wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an JMN sicherungshalber in voller Höhe ab.
  7. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. JMN wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.
  8. In keinem Fall ist es einem Kunden gestattet, mit von diesem behaupteten Forderungen aufzurechnen. Dies gilt ausnahmsweise nicht für durch Urteil oder anderweitig titulierte oder unbestrittene Forderungen. Ferner ist der Kunde aufgrund von Gewährleistungsansprüchen nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt, es sei denn, die Mängelrüge des Kunden ist von JMN schriftlich anerkannt worden.
  9. Der Kunde räumt JMN zwecks Besichtigung der Vorbehaltsware das Recht ein, seine Geschäfts- und Lagerräume zu betreten und Vorbehaltsware von dort abzutransportieren, sofern JMN die Herausgabe verlangen darf.

VII. Urheberrecht

  1. Urheber-, Geschmacksmuster-, Markenrechte u.a., die durch Vorleistungen (beispielsweise Konzeptionen, Konzepte, Entwürfe etc.) im Rahmen eines Vertragsverhältnisses (einschließlich der Vertragsanbahnung) begründet werden, entstehen ausschließlich bei JMN. Dem Kunden werden vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung diesbezüglich keinerlei Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte eingeräumt.
  2. Abhängig vom Umfang seines Beitrags kann der Kunde allenfalls als Miturheber anzusehen sein, verzichtet hiermit gegenüber JMN jedoch unwiderruflich auf die Geltendmachung von Nutzungs-, Verwertungs- und/oder sonstigen nach Urhebergesetz in Frage kommenden Rechten.

VIII. Datenschutz, Material

  1. Zur Auftragsabwicklung speichert und nutzt JMN die an sie übermittelten Kundendaten und gibt sie zu diesem Zweck gegebenenfalls an Dritte weiter. JMN behält sich ferner vor, die Daten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Der Kunde kann der Nutzung der Daten jederzeit widersprechen. Es gelten die Datenschutzrichtlinien der JMN in ihrer aktuellsten Form.
  2. JMN ist nicht verpflichtet, für eine Speicherung oder Aufbewahrung der zur Produktion benötigten physischen und digitalen Arbeitsmaterialien- und/oder – ergebnisse über den Vertragsabschluss hinaus zu sorgen.
  3. Eine Weitergabe von kundenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.

IX. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt unberührt.

X. Anwendbares Recht

Es wird die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) vereinbart

XI. Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Gerichtsstand für alle aus einer Geschäftsbeziehung erwachsende Rechtsstreitigkeiten ist Moers. JMN behält sich indes vor, den Kunden auch am Gericht dessen Wohn- bzw. Unternehmenssitzes zu verklagen.
  2. Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist ausschließlich Moers.

Stand: Oktober 2016